LKW - Fahrschule- Ferch

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Führerschein
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FAHRSCHULE
STEFFEN FERCH


Nordplatz 1
04105 Leipzig

Tel.: 0341 5614314
Fax: 0341 6826848

Mail: post@fahrschule-ferch.de
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Bürozeiten:

Montag:
.......13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:
.....11:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 15:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
........11:00 - 14:00 Uhr

 

Klasse

Fahrzeug

Alter

Klasse
bis 18.01.2013

Klasse
bis 31.12.1998

*




  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind,  

Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -


18 Jahre


C1


3


*




  • Kraftwagen (außer Omnibus) der Klasse C1 über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG mit Anhänger über 750 kg zG

  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg

Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein al 12.000 kg.
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E bei Besitz von D1


18 Jahre


C1E


3

*




  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, mit Anhänger bis 750 kg zG.

Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1


21 Jahre
18 Jahre **


C


2
bis zum 50. Geburtstag

*




  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg.

Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T sowie D1E bei Besitz von D1 sowie DE bei Besitz von D


21 Jahre
18 Jahre **


CE


2
bis zum 50. Geburtstag


*     
Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
**   Die jeweils angegebene niedrigere Midestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.
***
Altersgrenze nach Vorgabe des BKrFQG

zG:   zulässige Gesamtmasse/ Die zG einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten
bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 
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