Verhalten der begleitenden Person während der Fahrt...
- Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt sowie während der Fahrt (soweit es die Umstände zulassen), ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.